Praxis für Schmerzbehandlung
Dr. med. Peter Leithoff
Osteopathie: bei mir eine Erweiterung der Schulmedizin
Osteopathie ist in meiner Praxis eine Grundsäule, aber „nur“ ein Komplement
zu der normalen Medizin, nicht eine Alternative. Als osteopathisch ausgebildeter Arzt
habe ich die normale Hochschulmedizin um die Osteopathie erweitert.
Durch osteopathische Untersuchungstechniken kann ich Verspannungen, krankhafte
Verkettungen, Folgen von Unfällen und Operationen und vieles mehr diagnostizieren
und daraus eine Therapie entwickeln, die ohne Osteopathie nicht möglich wäre.
Aber ich bin schulmedizinisch geschult und greife immer wieder auf die klassischen
schulmedizinischen Untersuchungen und Behandlungen zurück, wenn das sinnvoll und
erwünscht ist.
Dadurch unterscheide ich mich von den vielen heilpraktischen Osteopathen, die nicht über ein
Medizinstudium und eine Facharztausbildung verfügen.
Der Begründer der Osteopathie, der Amerikaner Andrew Taylor Still, war übrigens auch Arzt
und der Meinung, dass die Schulmedizin und die gängige ärztliche Ausbildung nicht ausreichend sei.
Das lässt sich auch heute sagen.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Schmerzerkrankungen für eine osteopathische Behandlung
in Frage kommen. Eine Schmerzbehandlung in dieser Praxis, die aus Osteopathie, Neuro-Akupunktur
und evtl. noch ergänzenden Verfahren besteht, wird nur begonnen, wenn ein Behandlungserfolg
wahrscheinlich ist.
Was passiert in einer osteopathischen Behandlung?
Zweck einer Osteopathiebehandlung ist nicht die Bekämpfung einer Krankheit oder eines Symptoms.
Ziel ist es vielmehr, die Funktionsstörungen und Blockaden zu lösen, die eine Krankheit
herbeigeführt, begünstigt oder aufrechterhält.
Osteopathen spüren zu viel und zu wenig Spannung sowie die Zunahme und den Verlust geweblicher
Aktivität und Elastizität auf, die sie mit speziell für die Osteopathie entwickelten Techniken behandeln.
Dabei werden Nerven, Gelenke und Muskeln, Bindegewebe, Knochen und Gefäße getastet und behandelt.
Ich bin auch in der Lage, manche Auffälligkeiten im Bereich des zentralen Nervensystems (ZNS) zu tasten und korrigieren.
Kosten der osteopathischen Behandlung in unserer Praxis
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten einen Teil der Behandlungskosten. Wir informieren gerne
unverbindlich. Eine gute Zusammenfassung über die Höhe der aktuellen Erstattungen der Kassen finden
Sie hier. Bei gesetzlich Versicherten berechnen wir pro Sitzung (Untersuchung, Osteopathie und
Neuro-Akupunktur) 141,07 € nach GOÄ.
Auch Privatpatienten bekommen eine Arztrechnung nach der GOÄ. In der Regel erstatten die privaten
Versicherungen die Kosten. Schauen Sie im Zweifelsfall in Ihrem Versicherungsvertrag nach,
bzw. fragen Sie Ihre Versicherung.